DFWR/VDS-Pressemitteilung vom 14.03.2005
DFWR und VDS einig über Messverfahren in der Werksvermessung
Der gemeinsame Arbeitskreis Werksvermessung des Deutschen Forstwirtschaftsrates e.V. (DFWR)
und des Verbandes der Deutschen Säge- und Holzindustrie e.V. (VDS) hat in der Sitzung vom
03.03.2005 eine Einigung über grundsätzliche Messverfahren für Rundholzqualitätsmerkmale erzielen
können.
Derzeit wird an den Ermittlungsanforderungen für die Parameter Abholzigkeit, Ovalität und Krümmung
von Langholz und Stammabschnitten gearbeitet. Sie sollen als Grundlage für kaufvertragliche
Vereinbarungen zur Bewertung dieser Qualitätsparameter dienen. Damit wird der technische Teil der im
Januar 2005 von den Verbänden unterzeichneten Rahmenvereinbarung wie vorgesehen ergänzt. Der
technische Fortschritt und aktuelle Praxisanforderungen konnten in das neue Regelwerk integriert
werden. Ein Hauptanliegen von DFWR und VDS war zudem, mit der Neufassung die
Rahmenvereinbarung auch außerhalb Deutschlands anwendbar zu machen. Nach einer Übergangsfrist
von 6 Monaten ab April 2005 sollen ab dem 01.10.2005 alle Betriebe, die Rundholz nach Werksmaß
beziehen, zertifiziert sein, so dass der Rundholzverkauf im Inland und im Export nur noch auf Basis der
gemeinsam entwickelten Qualitätsstandards abgewickelt wird.
Die Verbände weisen nochmals darauf hin, dass Zulassungen zur Werksvermessung, die auf der Basis
des alten Anforderungskataloges erteilt worden sind, ihre Gültigkeit für die Laufdauer
der entsprechenden Zertifikate behalten.
Der allgemeine Teil der neuen Rahmenvereinbarung kann von der Website www.werksvermessung.org
heruntergeladen werden. Der neuen technischen Anlagen zur Rahmenvereinbarung werden dort
nach Fertigstellung ebenfalls veröffentlicht.
Wiesbaden / Bonn, 14. März 2005
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