Aktuelles

In diesem Bereich finden Sie gemeinsamen DFWR/VDS-Pressemitteilungen zum Thema Werksvermessung von Stammholz. Bitte navigieren Sie über die jeweiligen Überschriften zu den Detailinformationen.

>> Betreuung der RV WV erfolgt ab dem 01.07.2022 durch das Arbeitsgremium Werksvermessung des Ständigen Ausschusses RVR.
>> Kurzbericht vom Arbeitskreis Werksvermessung am 16.03.2016
>> DFWR/VDS/BSHD-Pressemitteilung vom 27.07.2009: Einigkeit zur Fortführung des Arbeitskreises Werksvermessung
>> DFWR/VDS-Pressemitteilung vom 05.02.2008: DFWR/VDS-Arbeitskreis Werksvermessung: PTB muss Widersprüche bei der Zulassung der „rotierenden Kluppe“ erklären. Technische Zulassung ohne Freigabe als Abrechnungsgrundlage erfolgt
>> DFWR/VDS-Pressemitteilung vom 18.10.2007: Verfahren zur Vollkonturvermessung soll in die Rahmenvereinbarung Werksvermessung integriert werden
>> DFWR/VDS-Pressemitteilung vom 29.06.2006: Werksvermessung - DFWR benennt Ansprechpartner
>> DFWR/VDS-Pressemitteilung vom 24.02.2006: Österreichische Sägeindustrie lehnt Anwendung der Rahmenvereinbarung zur Werksvermessung ab
>> DFWR/VDS-Pressemitteilung vom 11.08.2005: Technische Anlagen zur Rahmenvereinbarung Werksvermessung online verfügbar
>> DFWR/VDS-Pressemitteilung vom 14.03.2005: DFWR und VDS einig über Messverfahren in der Werksvermessung
>> DFWR/VDS-Pressemitteilung vom 11.01.2005: DFWR und VDS erzielen Konsens über die Weiterentwicklung der gemeinsamen Standards zur Werksvermessung
>> DFWR/VDS-Pressemitteilung vom 27.05.2004: Forstwirtschaft und Sägeindustrie befürworten Entwicklung eines wettbewerbsneutralen Standards für die Werksvermessung


DFWR/VDS-Pressemitteilung vom 05.02.2008

DFWR/VDS-Arbeitskreis Werksvermessung: PTB muss Widersprüche bei der Zulassung der „rotierenden Kluppe“ erklären. Technische Zulassung ohne Freigabe als Abrechnungsgrundlage erfolgt

Die erste PTB-Zulassung für das als „rotierenden Kluppe“ bezeichnete Messverfahren am 7. Januar 2008 durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) und ein darauf basierender Hersteller-Newsletter führen in der deutschen Forst- und Holzwirtschaft zu enormer Unruhe und Verwirrung.

Es ist für die betroffenen Wirtschaftskreise nicht ersichtlich, wie die derzeitigen gesetzlichen (Handelsklassengesetz, Handelsklassenverordnung) und privatrechtlichen Regelungen (DFWR/VDS-Rahmenvereinbarung für die Werksvermessung) ineinander greifen und in der Praxis anzuwenden sind.

Entgegen den Erwartungen der Branche ist das neue Messverfahren, das korrekterweise als „radiale Minimaldurchmessersuche“ bezeichnet werden muss, danach nicht als abrechnungsrelevantes Maß zugelassen worden.

Dem Arbeitskreis Werksvermessung liegen vielmehr im Nachgang zu der Zulassung von der PTB herausgegebene schriftliche Stellungnahmen vor, nach denen „für die Vermessung von Rundholz durch geeichte Messeinrichtungen unabhängig von der verwendeten Messtechnik nur das bisherige alte Verfahren (Annäherung an das Kluppenprinzip) zur Ermittlung eines rechtsmäßigen Verkaufsmaßes verwendet werden darf“.

Verstärkt wird die Unklarheit durch eine wissenschaftliche Veröffentlichung zweier Mitarbeiter der PTB (vgl. HZBl vom 01.02.2008), die den Schluss nahe legt, dass mit dem Messverfahren der radialen Minimaldurchmessersuche Stammvolumina ermittelt werden, die deutlich über den in der Bundesrepublik gültigen Verkaufs- und Handelsmaßen für Rundholz liegen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass zwei der drei von der PTB gegenübergestellten Volumina einen eichrechtlichen (rundungsfreies Zylindervolumen) bzw. wissenschaftlichen (physikalisches Volumen) Ursprung haben. Die in der Bundesrepublik Deutschland und Europa geltenden Gepflogenheiten und rechtlichen Vorgaben bezüglich der Abrundung bei der Durchmesser- und Längenermittlung werden dabei nicht berücksichtigt.

Damit scheiden, anders als es der Artikel vom 01.02.2008 in Verbindung mit dem redaktionellen Informationskasten suggerieren, neue Volumenermittlungsverfahren für die praktische Anwendung als Verkaufsmaß vorläufig eindeutig aus. Dies gilt für alle Rundholzvermessungsanlagen unabhängig davon, ob eine Zertifizierung gemäß der DFWR/VDS-Rahmenvereinbarung durchgeführt wurde oder nicht. Nach Aussage der Bundesanstalt und im Widerspruch zu ihrer eigenen Maßnahme würde die Zulassung von mit der radialen Minimaldurchmessersuche gefundenen Durchmesserwerten als geeichte Messgrößen eine Abkehr von der gegenwärtig angewandten Zulassungspraxis bedeuten.

Für den Arbeitskreis Werksvermessung ist demzufolge unstreitig, dass nach wie vor lediglich zwei geeichte, aufeinander senkrecht stehende und in der Anordnung fixierte Durchmesser im Geschäftsverkehr einzusetzen sind. Darüber hinaus ist es jedoch erlaubt, weitere Messgrößen zu ermitteln, die aber einen rein informatorischen Charakter besitzen und nicht im Geschäftsverkehr verwendet werden dürfen.

Der Arbeitskreis Werksvermessung wird schnellstmöglich die Auswertung umfassender Vergleichszahlen vorlegen, um messmethodische Unterschiede aufzuzeigen und den Marktpartnern maximale Transparenz zu ermöglichen. Zudem wird er gemäß einer Anregung der PTB kurzfristig neue Vorschläge für die Anwendung des Durchmesserbestimmungsverfahrens erarbeiten.


 
 Weitere Informationen:

Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V.
Geschäftsführer Dr. Carsten Leßner
DFWR Geschäftsstelle
Claire-Waldoff-Str. 7
10117 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 / 3 19 04-5 60
Fax: +49 (0) 30 / 3 19 04-5 64
eMail: info@dfwr.de
Website: http://www.dfwr.de
Verband der Deutschen Säge- und Holzindustrie e.V.
Geschäftsführer Hasso von Pogrell
VDS Geschäftsstelle
Bahnstraße 4
65205 Wiesbaden
Tel.: +49 (0) 6 11- 9 77 06-0
Fax: +49 (0) 6 11- 9 77 06-22
eMail: vds@saegeindustrie.de
Website: http://www.saegeindustrie.de