DFWR/VDS-Pressemitteilung vom 11.01.2005
DFWR und VDS erzielen Konsens über die Weiterentwicklung der gemeinsamen
Standards zur Werksvermessung
In einer Sitzung am 10.12.2004 in Würzburg zwischen Vertretern des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR) und des Verbandes der Deutschen Säge- und Holzindustrie (VDS) konnte ein Grundkonsens über die Weiterentwicklung des gemeinsamen Anforderungskatalog zur Werksvermessung von Stammholz aus dem Jahr 1994 erzielt werden.
Die neue Rahmenvereinbarung für die Werksvermessung von Stammholz wird im Januar 2005 unterzeichnet. Der technische Teil des Regelwerks wird bis zum 31.03. 2005 fertig gestellt. Die Vereinbarung wird ab dem 01.04.2005 angewandt.
Mit dem neuen Regelwerk wird der ursprüngliche Anforderungskatalog vereinfacht und modernisiert und wird damit auch außerhalb Deutschlands anwendbar. Außerdem werden neue technische Entwicklungen in der Werksvermessung und aktuelle Praxisanforderungen berücksichtigt.
Betriebe mit Werksvermessungsanlagen im In- und Ausland haben Gelegenheit innerhalb einer Übergangsfrist von 6 Monaten sich bis zum 30.09 2005 auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen. Ziel ist, dass ab dem 01.10.2005 alle Betriebe zertifiziert sind, und der Rundholzverkauf nach Werksmaß im In- und Ausland nur noch auf Basis der neuen Vereinbarung abgewickelt wird.
Zulassungen zur Werksvermessung, die auf der Basis des „Anforderungskatalogs für die Werksvermessung von Stammholz (Stand:04.1994)“ erteilt worden sind, behalten ihre Gültigkeit für die Laufdauer der entsprechenden Zertifikate.
Wiesbaden / Bonn, 11. Januar 2005
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