DFWR/VDS-Pressemitteilung vom 29.06.2006
Werksvermessung - DFWR benennt Ansprechpartner
Der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) und der Verband der Deutschen Säge - und Holzindustrie (VDS) haben im vergangenen Jahr eine neue Rahmenvereinbarung für die Werksvermessung von Stammholz verabschiedet, die von möglichst allen Marktpartnern angewendet werden soll. Dies erfolgte mit dem Ziel, eine einheitliche und transparente Regelung für die Volumenermittlung von Stammholz und für die Bestimmung verkaufsrelevanter, messbarer Gütekriterien zu schaffen.
Die Rahmenvereinbarung sieht die Benennung von speziellen Ansprechpartnern für die Werksvermessung durch den DFWR vor, die bei Bedarf als Schnittstelle zwischen Lieferant und Abnehmer fungieren. Sie sollen eine reibungslose und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Akteuren unterstützen und werden fallweise auf Anfrage eines Lieferanten tätig.
Pro Bundesland wurden ein oder zwei Ansprechpartner durch den DFWR benannt. Die regionale Zuständigkeit ist auf das jeweilige Bundesland beschränkt. Die aktuelle Liste der Ansprechpartner für die Werksvermessung ist im Internet unter der Adresse www.werksvermessung.org abrufbar.
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